Anzeigen?!
Manche Formen von sexueller Gewalt - Vergewaltigung,
sexuelle Nötigung, Stalking - sind Straftatbestände,
d.h. die TäterInnen können angezeigt werden.
denen sich das Mädchen anvertraut hat.
In vielen Fällen ist eine Anzeige auch sinnvoll.
denn Sexualstraftaten (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung)
verjähren erst nach 20 Jahren.
sexuelle Nötigung, Stalking - sind Straftatbestände,
d.h. die TäterInnen können angezeigt werden.
Diese Begriffe werden hier kurz erklärt.
- Als Vergewaltigung zählt
das Eindringen in den Körper des Opfers
mit einem Körperteil oder einem Gegenstand
unter Anwendung oder Androhung von Gewalt. - Zu sexueller Nötigung zählen
alle weiteren sexuellen Handlungen,
z.B. direkte Berührungen an und mit den Geschlechtsteilen
oder das Anschauen von pornografischen Filmen,
zu denen das Opfer gezwungen wird,
manchmal auch mit einer oder mehreren weiteren Personen. - Von Stalking wird gesprochen,
wenn eine Person eine andere hartnäckig verfolgt
und ihr gegen ihren Willen immer wieder zu nahe kommt.
Zu Stalking zählen: Anrufe, SMS, E-Mails zu allen
Tages- und Nachtzeiten, "Liebeserklärungen",
Geschenke, Auflauern und Verfolgen,
Ausfragen des Bekanntenkreises der betroffenen Person, Beleidigungen, Falschbeschuldigungen etc.
- Manchmal möchte das betroffene Mädchen
einen Täter oder eine Täterin sofort anzeigen.
denen sich das Mädchen anvertraut hat.
In vielen Fällen ist eine Anzeige auch sinnvoll.
- Bei der Frage "anzeigen oder nicht"
ist es wichtig, zu wissen:
denn Sexualstraftaten (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung)
verjähren erst nach 20 Jahren.
- Nach einer akuten Tat ist es ratsam,
eine gynäkologische (frauenärztliche) Praxis
oder die Notaufnahme eines Krankenhauses aufzusuchen
(auch um eine ungewollte Schwangerschaft zu vermeiden).
Dort kann die Frauenärztin bzw. der Arzt
die Spurensicherung vornehmen.
Dadurch erhöht sich die Chance,
auch zu einem späteren Zeitpunkt durch eine Anzeige
eine Verurteilung des/r TäterIn zu erreichen.
Alle Ärzte und Ärztinnen unterliegen übrigens der Schweigepflicht,
d.h. sie dürfen eine Tat an einer Patientin nicht anzeigen.
- Eine einmal gemachte Anzeige von Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder Stalking kann nicht wieder zurückgezogen werden.
Das ist im Gesetz so festgelegt.
So kann die Person, die die Anzeige erstattet hat,
nicht gezwungen werden (z.B. vom Täter),
die Anzeige wieder zurückzuziehen.
- Um die Frage zu klären,
ob eine Anzeige für das betroffene Mädchen sinnvoll ist
und ob sie Aussicht auf Erfolg hat,
kann über Schattenriss eine Rechtsberatung
in Anspruch genommen werden.


